Offener Brief
Bürgergarten Idstein – Ersatzfläche und Zukunft des Projekts
Sehr geehrte Mitglieder des KUBA-Ausschusses,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
wir beziehen uns auf die Beschlussvorlage im Klimaschutz-, Umwelt- und Betriebsausschuss Drucksache 160/2026 („Fläche für das Projekt Bürgergarten Idstein“) vom 5. August 2026.
Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass die Vorlage die Arbeit der Bürgergartengesellschaft e. V. als „wertvollen Beitrag“ zum Erhalt alter Kulturpflanzensorten, zur Förderung der biologischen Vielfalt und zur Weitergabe gärtnerischen Wissens würdigt. Ebenso begrüßen wir das erklärte Ziel des Magistrats, die Vereinsarbeit langfristig zu sichern und hierfür „verlässliche sowie rechtssichere Rahmenbedingungen“ zu schaffen.
Gleichzeitig bitten wir Sie, die in der Vorlage gezogene Schlussfolgerung – dass die angebotene Ersatzfläche in der Unteren Gänswiese „gute Voraussetzungen“ für die Fortführung der Vereinsarbeit biete – inhaltlich noch einmal an den tatsächlichen Anforderungen des Idsteiner Bürgergartens zu messen.
1) Die Vorlage stellt auf „Planungssicherheit“ ab – das tragen wir mit
Die Vorlage hebt hervor, dass der Verein durch einen langfristigen Pachtvertrag erstmals eine „auf Dauer angelegte vertragliche Grundlage“ erhält und dies „für beide Seiten Planungssicherheit“ schaffe. Diese Zielrichtung unterstützen wir ausdrücklich.
Planungssicherheit ist für ein ehrenamtlich getragenes Projekt elementar – aber sie ist nur dann wirksam, wenn der Standort auch die Funktion eines Bürgergartens tragen kann: als offener Nachbarschaftsraum, Naturerfahrungsraum und Ort der Teilhabe.
2) Die Vorlage nennt die Einfriedung als Vorteil – für einen Bürgergarten ist sie in der Praxis ein Kernproblem
In der Beschlussvorlage wird die vorhandene Einfriedung positiv bewertet, weil sie die Fläche vor „Vandalismus, Diebstahl und unbefugtem Betreten“ schützen könne.
Aus Sicht eines Bürgergartens ist genau das der Zielkonflikt: Ein Bürgergarten lebt davon, dass Menschen niedrigschwellig dazukommen – spontan, ohne ein Tor zu öffnen, ohne den Eindruck „hier geht man nicht einfach rein“. Ein Zaun mag manchen Menschen Sicherheit suggerieren, er schwächt aber zugleich das zentrale Prinzip der Offenheit und des „Mitmach-Ortes“.
3) „Fortführung der Vereinsarbeit“ bedeutet nicht nur Gemüseanbau – sondern Begegnung, Verweilen, Stadtleben
Die Vorlage begründet den Standortwechsel auch damit, dass der langfristige Vertrag dem Verein ermögliche, den Standort „nachhaltig weiterzuentwickeln“ und „notwendige Investitionen“ mit größerer Planungssicherheit vorzunehmen.
Wir teilen den Gedanken der Weiterentwicklung – müssen aber darauf hinweisen: Die angebotene Fläche entlang einer Verkehrsachse ist nach unserer Einschätzung keine geeignete Begegnungsstätte,
- weil sie kein Ruheraum zum Verweilen darstellt,
- weil sie für Veranstaltungen keine geeignete Lage und Atmosphäre bietet,
- weil Fußgängerverkehr/Laufkundschaft fehlt, also Menschen nicht „im Vorbeigehen“ in Kontakt mit dem Garten kommen,
- und weil damit ein wesentlicher Teil der Bürgergarten-Idee (Begegnung, niedrigschwellige Teilhabe, Nachbarschaft) strukturell erschwert wird.
Die in der Beschlussvorlage angeführten Vorteile betreffen vor allem Rechtssicherheit, Verwaltung und Schutz – die Qualitäten, die einen Bürgergarten im Alltag tragen (Offenheit, Aufenthaltsqualität, spontane Begegnung), werden aus unserer Sicht zu wenig berücksichtigt.
Unser Anspruch ist ein offener Bürgergarten: ein Ort, der nicht nur gärtnerisch funktioniert, sondern im Stadtleben ankommt – als Lehr- und Lernort für Kindergärten und Schulen, als Veranstaltungsort für andere Vereine und Kleinkünstler, und als niedrigschwelliger Treffpunkt für Menschen aus der Nachbarschaft.
4) Hessentag 2027: Verein stellt Fläche zur Verfügung – Naturraum möglichst erhalten
Die Vorlage stellt klar, dass die bislang genutzte Fläche im Rahmen der Überlegungen zum Flächenkonzept Hessentag 2027 freigehalten werden soll und die Stadt ein berechtigtes Interesse hat, dort „uneingeschränkt“ verfügen zu können.
Am 12. August 2026 gab es das erste Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Verein, in dem offen und konstruktiv über Optionen zur Integration des Bürgergartens in den Hessentag und vor allem zum Erhalt über den Hessentag hinaus gesprochen wurde.
In diesem Gespräch haben wir erneut angeboten, dass die Stadt die Fläche in den Hessentag integrieren kann. Dieses Angebot ist verbunden mit der Bitte, möglichst viel vom einzigartigen Naturraum zu erhalten. Leider bevorzugt die Stadt bislang die Schaffung einer „geschotterten Multifunktionsfläche“ am aktuellen Standort des Bürgergartens.
Wir möchten betonen: ein über 10 Jahre gewachsenes Ökosystem lässt sich nicht einfach „umziehen“. Der Bürgergarten bietet einzigartige und vielfältige Strukturen, die Bäumen, Sträuchern und Blühflächen Raum bieten, aber auch geschützte Tiere wie Zauneidechsen, Ringelnattern und Wildbienen sind ein fester Bestandteil der Bürgergartenfläche. Ein Standortwechsel bedeutet daher nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern zwangsläufig auch einen Bruch in der ökologischen Kontinuität. Der wertvolle Lebensraum an dieser Stelle ginge verloren – ein Verlust der ohnehin schon bedrohten Arten wäre massiv.
(Für eine detaillierte Einsicht in Alle Pflanzen, die wir bisher gesetzt haben, und die Insekten und Tiere, die davon profitieren – manche davon stehen auf der Roten Liste – finden Sie im Detail über den beigefügten Link: https://www.naturadb.de/listen/fthqavb3/)
5) Unser Vorschlag: Gemeinsamer Neustart am bestehenden Standort
Wir bevorzugen einen Neustart des Bürgergartens am bestehenden Standort, zumal es laut der Stadtverwaltung keine konkrete Anschlussplanung für die Fläche nach dem Hessentag gibt. Gerade deshalb halten wir es für sinnvoll, den Bürgergarten dort nach dem Hessentag wieder aufzubauen, statt ihn dauerhaft zu verlagern.
Damit der Neustart verlässlich und im Sinne aller Beteiligten gestaltet werden kann, schlagen wir vor, dass sich Stadt und Verein gemeinsam an einen Tisch setzen und die Kriterien für einen Neustart am bestehenden Standort zusammen definieren. Dabei können insbesondere Fragen zu Konzept, Erscheinungsbild, Nutzung, Öffnung und Teilhabe sowie zu den Erwartungen der Stadt und des Vereins besprochen und verbindlich festgehalten werden.
6) Prozess: Bedauern über die späte Einbindung – und Bitte um erneute Abwägung vor der Entscheidung
Wir bedauern sehr, dass erst nach Veröffentlichung der Beschlussvorlage mit uns über die Zukunft und die konkrete Ausgestaltung gesprochen wurde – gerade bei einem bürgerschaftlich getragenen Projekt hätte ein früher Dialog die Chance auf eine tragfähigere Lösung erhöht.
Eine Zustimmung zur Beschlussvorlage bedeutet aus unserer Sicht nicht die Rettung, sondern faktisch das Ende des Bürgergartens als Bürgergarten – die Ersatzfläche in der Unteren Gänswiese ist verwaltungstechnisch begründbar, geht aber an den Kernbedürfnissen (Offenheit, Begegnung, Verweilen, Nachbarschaft, Wissensvermittlung, Ökologie) vorbei.
Im Gespräch mit der Stadt wurden unsere Punkte ebenfalls gesehen. Als vorstellbare Alternative, aber seitens der Stadtverwaltung erst zu prüfende Option, wurde auch eine Verlegung des Bürgergartens in einen zu definierenden Abschnitt der Wörsbachaue besprochen.
Wir bitten Sie daher, die Eignung der Ersatzfläche Untere Gänswiese mit den hier bereitgestellten ergänzenden Informationen zur Beschlussvorlage neu zu bewerten. Wir zählen auf ihre Stimme!
Gerne stehen wir für einen Vor-Ort-Termin oder eine Anhörung in den Gremien zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Larissa Damjanovic
1. Vorsitzende Bürgergartengesellschaft e.V.
Katharina Ludwig
2. Vorsitzende Bürgergartengesellschaft e.V.
Alexander Haffner
Kassenwart Bürgergartengesellschaft e.V.